zum neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen
Frontalangriff auf die Meinungs- und Informationsfreiheit - oder wie man uns mit dem Argument der Transparenz für dumm verkaufen will
Der Bundesrat hat das neue Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen KomPG in die Vernehmlassung geschickt. Die Schweiz soll also ihren Digital Service Act bekommen. Gemäss erläuterndem Bericht sollen die Rechte der Nutzer grosser Kommunikationsplattforen und Suchmaschinen (betroffen sind Google, YouTube, Facebook, Instagram, TikTok und X) gestärkt werden. Im Fachjargon spricht man von einem sicheren, vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Online-Umfeld.
Nebst einer Vielzahl neuer Vorschriften für die Plattformbetreiber, um Verleumdung, Beschimpfung, Diskriminierung und Aufruf zu Hass einzudämmen, ist ein neues, niederschwelliges Meldeverfahren für Nutzer vorgesehen. Man soll als Nutzer sehen, Zitat "welche Aussagen sie machen dürfen und welche nicht (Begriff im Fachjargon «Silencing», übersetzt "zum Schweigen bringen").
Analyse
Aufrecht Schweiz hat das das neue Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen KomPG eingehend geprüft und kommt zu folgenden Schlüssen:
§ Mit Artikel 4 ist das Risiko des systematischen Entfernens von Inhalten (Overblocking) gegeben
§ eine Risikobewertung (Artikel 14) stellt keine Garantie für die verfassungsmässig garantierte Meinungsfreiheit dar
§ Das Gesetz sieht sogar eine Netzsperrung vor (Artikel 32 Absatz 2). Dies ist, neben einer Verletzung der Informationsfreiheit (Bundesverfassung, Artikel. 16) auch ein Verstoss gegen die Wirtschaftsfreiheit und führt dazu, dass Plattformen aus Angst vor staatlichen Repressalien Beiträge vorsorglich löschen werden (Artikel 6, Absatz 2). Die Einstufung erfolgt dabei alleine durch den Betreiber der Plattform.
Fazit
Dieses neue KomPG ist ein grober Akt der staatlich verordneten Zensur und ein Frontalangriff auf die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet.
Als Freiheitspartei verteidigen und schützen wir auch die Meinungsfreiheit im Netz! Aufrecht Schweiz hat deshalb an der Vernehmlassung teilgenommen und dem UVEK klar mitgeteilt, dass wir aus den genannten Gründen dieses neue Bundesgesetz entschieden zurückweisen!
Hier ist unser Brief an den Bundesrat: